Jugendpflegematerial beantragen

Auszug aus den Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt. Hervorhebungen für diesen Auszug nur zur besseren Lesbarkeit im Internet.

Stichtag zum Antrag ist der 28. Februar. Zum 31. August können Restmittel beantragt werden. Antragsformular siehe unten!

4. Förderung von Gruppen
4.1 Jugendpflegematerial
a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien
Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB
VIII anerkannt
sind.
b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung bei der Anschaffung von Ju-
gendpflegematerialien, die für die Jugendarbeit mit 6- bis 26jährigen Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
von Bedarf sind. Besonderes
Förderungsziel ist die selbstorganisierte und -verantwortete Jugendarbeit.
Eine hinreichende jugendpflegerische Nutzung der angeschafften Materia-
lien muss gewährleistet sein. Gefördert wird zum Beispiel die Anschaffung
von
– Zeltmaterialien
– Spiel- und Sportgeräten
– Musikinstrumenten
– Liederbüchern und Notenmaterialien
– Film- und Diaserien
– Instandsetzung von Zelten u.a.
– Elektronische Spiele (z. B. Dart, Schach u. ä.)
c) Der Förderungsbetrag richtet sich nach dem Wert der Anschaffung. Die Be-
schaffung der Jugendpflegematerialien wird mit in der Regel 50 % der
nachweisbaren Beschaffungskosten
bezuschusst. Im Rahmen der maximal
50 %igen Förderung sollen nachweislich finanzschwache Träger besondere
Berücksichtigung finden.
d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugend-
hilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach 75 SGB VIII anerkannt ist.
Der Fördergeld empfangende Träger muss jederzeit in der Lage sein nach-
zuweisen, dass die geförderten Materialien im Rahmen von Jugendarbeit zu
mindestens 80 % von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und jeder-
zeit für diese zugänglich sind. Es sollte eine Selbstverwaltung der Materia-
lien durch die Jugendlichen angestrebt werden.
Ein entsprechender Passus ist auf dem Förderantrag der Verbände zu ver-
merken und vom Antragsteller rechtsverbindlich zu unterschreiben. Fehlt
die Erklärung, ist der Antrag nicht förderungswürdig im Sinne dieser Zu-
schussrichtlinie.
Stellt sich im Nachhinein eine über 20 %ige „Fehlnutzung“, d.h. eine Nut-
zung nicht im Sinne dieser Förderrichtlinie heraus, kann der Förderbetrag
von der Stadt Erftstadt in voller Höhe zurückgefordert werden.
e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (Formblatt J mit Kostenvoranschlägen)
bis zum 28.02. des laufenden Jahres an die Verwaltung des Amtes für Ju-
gend, Familie und Soziales. Die Anträge werden dem Stadtjugendring vor-
gelegt, der einen entsprechenden Vorschlag zur Verteilung der Zuschuss-
mittel macht.

Zu den verbliebenen Restmitteln können von allen Antragsberechtigten bis
zum 31.08. des laufenden Jahres weitere Anträge gestellt werden. Auch
diese werden dem Stadtjugendring vorgelegt, der einen entsprechenden
Vorschlag zur Verteilung dieser Restmittel macht.

f) Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter Berücksichti-
gung des Verteilervorschlages des Stadtjugendringes durch die Verwaltung
des Amtes für Jugend, Familie und Soziales.
g) . / .
h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend, Fami-
lie und Soziales bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgelegten Termin in
Form von Kaufbelegen (Quittungen, Rechnungen) vorzulegen.
Die aus Haushaltsmitteln der Stadt Erftstadt geförderten Gegenstände und
Materialien bleiben Eigentum des jeweiligen Trägers. Sie sind von diesem
zu inventarisieren und nachzuweisen.
i) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden z.B.:
– Ausrüstungsgegenstände des persönlichen Bedarfs,
– Verbrauchsmaterial,
– Kosten für Wartung und Lagerung,
– Grundsportgerät,
– Grundausstattung für Musikvereine,
– Transportkosten,
– Einrichtungsgegenstände wie z.B. Möbel jeder Art u. große Spielgeräte
(Billardtische, Kicker, Tischtennisplatten),
– elektronische Geräte wie z.B. Fernseher, Videobeamer, Videokameras
und -recorder, Computer o.ä.,
– Materialien für die Kleinkindbetreuung ((z.B. Krabbelgruppen),

– Materialien für die Erwachsenenbildung.

Antragsformular zum Download